1. Teilnahme: Die Teilnahme am Tauchbetrieb erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Teilnehmers!
  2. Private Ausrüstung und Wertgegenstände:
    1. Der Teilnehmer darf ein eigenes Tauchgerät nur dann benutzen, wenn es den technischen Anforderungen gemäß den spanischen und europäischen Normen für Tauchgeräte entspricht. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die sich daraus ergeben, dass seine private Ausrüstung nicht funktionstüchtig ist.
    2. Eine komplette Ausrüstung besteht aus Maske, Schnorchel, Flossen, Anzug, Tarrierjacket und Atemregler. Seit 01.07.2020 ist das Mitführen eines Tauchcomputers, eines Schneidwerkzeuges und einer Dekoboje gesetzlich vorgeschrieben. Nicht vorhandene Ausrüstungsteile müssen geliehen werden. Tauchen ohne eine vollständige Ausrüstung ist nicht möglich.
    3. Die Tauchschule haftet nicht für Verluste, Beschädigungen oder Diebstahl von persönlichen Geräten und Gegenständen, die der Teilnehmer in der Schule, in den Fahrzeugen oder auf Booten lagert.

WIR EMPFEHLEN ALLEN KUNDEN WERTSACHEN VOR DEM TAUCHEN IM BÜRO ABZUGEBEN!

  1. Leihausrüstung:
    1. Der ordnungsgemäße Zustand der Tauchgeräte im Verleih wird von der Tauchschule regelmäßig und sorgfältig überprüft. Dennoch hat jeder Teilnehmer die Pflicht, sich von der Funktionstüchtigkeit der Geräte vor jedem Tauchgang zu überzeugen.
    2. Für die von der Tauchschule ATLANTIK ausgeliehene Ausrüstung ist der Teilnehmer bis zur endgültigen Rückgabe voll verantwortlich.

VERLUSTE UND BESCHÄDIGUNGEN WERDEN DEM TEILNEHMER IN RECHNUNG GESTELLT!

  1. Abrechnung von Tauchprogrammen:
    1. Zahlungen werden in bar nur in EURO sowie mit den Kreditkarten VISA, MASTERCARD und EC-CARD (MAESTRO) akzeptiert.
    2. Für jedes Tauchprogramm ist eine Anzahlung bei Reservierung fällig. Die Höhe der Anzahlung hängt vom Programm ab beträgt aber mindestens 40€ pro Person. Die Reservierungsanzahlung wird nicht erstattet, egal aus welchen Gründen der Kunde zum reservierten Termin nicht erscheint.
    3. Angemeldete Tauchgänge, welche nicht mindestens einen Tag im Voraus zu den Bürozeiten storniert wurden, werden voll in Rechnung gestellt bzw. vom gebuchten Tauchpaket abgezogen.
    4. Kurse und Tauchpakete müssen im Voraus bezahlt werden. Im Nachhinein werden keine Rabatte verhandelt oder gewährt.
    5. Nicht in Anspruch genommene Tauchgänge aus Paketen und abgebrochene Kurse verfallen bei Abreise und werden weder erstattet, gewandelt oder auf Dritte übertragen.
    6. Kann ein Tauchgast sein bezahltes Tauchpaket wegen einer ernsthaften Erkrankung nicht beenden, werden die absolvierten Tauchgänge zum vollen Normalpreis abgerechnet und die Differenz erstattet.
    7. Erstattungen von gezahlten Leistungen erfolgen grundsätzlich in derselben Weise wie zuvor bezahlt wurde. Auf eine Kreditkartenzahlung wird also nur auf dieselbe Kreditkarte herausgegeben und nicht in bar. Liegt die Karte nicht mehr vor oder ist abgelaufen ist eine Erstattung nicht mehr möglich.
    8. Jedes Tauchprogramm gilt als durchgeführt, wenn der Taucher im Wasser war. Es ist dabei unerheblich wie lange er dort war oder ob er wirklich abgetaucht ist.
  2. Versicherung:

Alle Taucher sind in der EU verpflichtet, eine eigene Tauchunfallversicherung abgeschlossen zu haben. Liegt kein Versicherungsschutz vor, muss eine Tages- Monats- oder Jahresversicherung durch die Tauchschule ATLANTIK von AXA bezogen werden. Für alle Teilnehmer an Anfängerkursen und DSDs hat die Tauchschule ATLANTIK eine Gruppen-Unfallversicherung abgeschlossen. Jeder Tauchgang nach Abschluss eines Anfängerkurses muss jedoch vom Teilnehmer selbst versichert werden.

  1. Mündliche Absprachen:

Abweichungen von diesen Regeln bedürfen der Schriftform, mündliche Absprachen sind nicht gültig.


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